Travel conditions of the company: Istrien Tourist, Owner: Fabian Marc Gawlik


1. Abschluss des Reisevertrages


Die Anmeldung des Kunden stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Sie kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch uns zustande.


Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, insbesondere die Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.


Liegen diese Reisebedingungen bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden sie mit der Reisebestätigung übersandt. Sie werden Bestandteil des Reisevertrages.


Für den Reisevertrag gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Leistungen


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Angebotes und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Die in Prospekten und auf unserer Internetpräsenz enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns ausdrücklich vor, etwaige Änderungen der Prospekt- bzw. Internetangaben vor einer Buchung bekanntzugeben.


Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Zuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.


Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.


Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, insbesondere bei vorzeitiger Rückreise, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss, behalten wir uns vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrages eingetretener Preisänderungen des im Prospekt oder auf unserer Internetpräsenz genannten Beförderungs-, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.


Der Kunde ist über Änderungen, Preiserhöhungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.


3. Zahlungen, Reiseunterlagen


Mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird ein Zahlungsanspruch von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.


Bei Reiseanmeldungen ab 30 Tagen vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig.


Bei Nur-Flug-Buchungen beträgt die Anzahlung 100 %.


Gehen Anzahlungsbetrag oder Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die aus nachstehender Ziffer 4 ersichtlichen Stornogebühren fällig.


Der Kunde erhält rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt.


Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen per Post nicht möglich ist, erfolgt die Zusendung der Voucher per Fax. Mehrkosten durch besondere Versandformen sind vom Kunden zu tragen.


Sollten die Reisedokumente dem Kunden nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat er sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.


4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung


Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies erfolgt durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter. Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.


Bei Rücktritt vom Reisevertrag sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes geltend zu machen. Wir sind zudem berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die pro Person in Prozent des auf den Kunden entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:


Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements, Hotels, Hotelanlagen, Eigenveranstaltungen:


bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises

vom 29. bis 1. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises

am Tage des Reiseantrittes oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.


Zusatzleistungen (Ausflüge, Freizeitaktivitäten):


bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises

vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises

vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises


Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (Musicals o.ä.) 100 % ab Tag der Buchung.


Bei einigen Sonderterminen und Reisezielen können sich abweichende Kosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel-und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts-und Stornierungskosten werden dem Kunden bei Buchung mitgeteilt.


Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.


Bei nicht nur geringfügigen Änderungen und Umbuchungen wird je Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von 25 EUR erhoben.


Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung zeitlich möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.


Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser neben dem Kunden gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.


5. Rücktritt des Reiseveranstalters


Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.


Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird.


Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder nicht in der Lage sind, diese Umstände nachzuweisen.


Wenn der Kunde von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, wird der bereits gezahlte Reisepreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


Wir sind berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich in erheblicher Weise vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.


In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommene Leistungen erlangen einschließlich der von unseren Leistungsträgern gebrachten Beträge.


6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände


Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen können wir ein Entgelt verlangen.


Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen stehen uns Entschädigungsansprüche zu. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen beide Parteien je zur Hälfte tragen, weitere Mehrkosten (z.B. Kosten für längeren Aufenthalt am Zielort) fallen dem Reisenden zur Last.


7. Haftung


Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.


Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisender und Reise.


Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von uns Haftungsbeschränkungen vorgesehen, können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.


Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die im Prospekt- bzw. unserer Internetpräsenz ausdrücklich als in fremdem Namen vermittelt beschrieben worden und als Fremddienstleistungen erkenntlich sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


8. Gewährleistung


Sofern die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird, kann der Kunde den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen.


Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen.


Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne die geforderte Abhilfe zu leisten. Eine solche Fristsetzung entfällt dann, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.


Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde in der Regel nur dann verlangen, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.


Der Kunde schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern und soweit diese Leistungen für ihn von Interesse waren.


Die Abtretung von Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüchen aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer in eigenem Namen.


Die von uns eingesetzte oder in unserem Auftrag handelnde Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


9. Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde ist verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung hierüber zu informieren, damit die Reiseleitung für Abhilfe sorgen kann, sofern Abhilfe möglich ist. Unterlässt der Kunde es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.


Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Sind diese nicht erreichbar, müssen die Mängel uns unverzüglich angezeigt werden.


Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Kunde eine Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadensanzeige entfallen Ansprüche gegen uns.


Der Kunde wird von uns über Bestimmungen von Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet, wobei davon ausgegangen wird, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist, und dass keine besonderen Verhältnisse in der Person des Kunden vorliegen. Solche Umstände können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich Teil des Reisevertrages geworden.


Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang etwa notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.


Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selber verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, sofern sie nicht durch eine schuldhafte Fehl-oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.


10. Ausschlussfristen, Verjährung


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass uns eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.


Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängel der Reise verjähren gemäß § 651 Satz 2 BGB in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tages. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs Ort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.


11. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen


Etwa in einzelnen Reiseverträgen individuell getroffene Vereinbarungen gelten vor diesen allgemeinen Bedingungen.


Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages per EDV verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.


Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.


Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


An die Stelle unwirksamer Vertragsbedingungen treten die gesetzlichen Vorschriften.


Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechtes.

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